Aufgabe
In Erziehungsstellen bieten wir Kindern und Jugendlichen, die nach § 34 SGB VIII untergebracht werden sollen, als Alternative zur klassischen Heimerziehung ein professionelles Betreuungsangebot im familiären Rahmen.
Die »Bremer Erziehungsstellen« verstehen sich als regionaler Anbieter dieser Jugendhilfeleistung. Es handelt sich um so genannte »Heimaußenplätze«. In einer Erziehungsstelle können ein oder zwei Kinder aufgenommen werden.