Dauer der Maßnahme
Auf die Frage, wie lange ein Kind bei Ihnen leben wird, gibt es keine allgemein gültige Antwort. Fakt ist, dass für jede Unterbringung nach §34 SGB VIII regelmäßig (ein bis zweimal im Jahr) ein Hilfeplan-Gespräch stattfindet. Hier wird überprüft, ob die Kinder und Jugendlichen zu ihren Eltern zurückkehren können. Zentrales Kriterium für eine solche Entscheidung ist das Wohl der Kinder.
Viele unserer in Erziehungsstellen untergebrachten Kinder wachsen dort auf und begeben sich von hier aus in die Verselbständigung.