Dauer der Maßnahme

Auf die Frage, wie lange ein Kind bei Ihnen leben wird, gibt es keine allgemein gültige Antwort. Fakt ist, dass für jede Unterbringung nach §34 SGB VIII regelmäßig (ein bis zweimal im Jahr) ein Hilfeplan-Gespräch stattfindet. Hier wird überprüft, ob die Kinder und Jugendlichen zu ihren Eltern zurückkehren können. Zentrales Kriterium für eine solche Entscheidung ist das Wohl der Kinder.

Viele unserer in Erziehungsstellen untergebrachten Kinder wachsen dort auf und begeben sich von hier aus in die Verselbständigung.

Die Mischung der Bereiche fordert heraus und macht Freude:
  • Wache und starke Kinder,
  • Mitarbeiter/innen, die qualifiziert, engagiert und herzlich dabei sind,
  • Träger, die durch kollegiale Zusammenarbeit den Rahmen schaffen.

Barbara Schaub
Fachberaterin seit 1999