Dauer der Maßnahme

Auf die Frage, wie lange ein Kind bei Ihnen leben wird, gibt es keine allgemein gültige Antwort. Fakt ist, dass für jede Unterbringung nach §34 SGB VIII regelmäßig (ein bis zweimal im Jahr) ein Hilfeplan-Gespräch stattfindet. Hier wird überprüft, ob die Kinder und Jugendlichen zu ihren Eltern zurückkehren können. Zentrales Kriterium für eine solche Entscheidung ist das Wohl der Kinder.

Viele unserer in Erziehungsstellen untergebrachten Kinder wachsen dort auf und begeben sich von hier aus in die Verselbständigung.

Ich arbeite für den Einrichtungsverbund Bremer Erziehungsstellen, weil …
ich hier gestärkt durch vier Träger in fachlich-lebendiger Atmosphäre mit Kollegen/innen und den Fachkräften der Erziehungsstellen ein außergewöhnliches Angebot gestalten kann.

Hier wachsen nicht nur die Kinder und Jugendlichen!

Heidrun Begemann
Fachberaterin seit 2007