Vertrag

Sie erhalten einen maßnahmegebunden Arbeitsvertrag mit einer unserer Trägereinrichtungen.
Mit dem Zeitpunkt des Einzuges sind Sie angestellt. Wenn dann ein Kind bei ihnen ausziehen sollte und sie weiter für die Bremer Erziehungsstellen tätig sein möchten, wird ihr Gehalt bis zu drei Monaten weitergezahlt. Dieser Zeitraum reicht in der Regel aus, um einmal durchzuatmen und sich auf ein anderes Kind / Jugendlichen einlassen zu können. Sie werden also nicht gleich arbeitslos.

Die Vergütung erfolgt im Rahmen des TV- L S und entspricht bei Aufnahme eines Kinder einer halben Stelle. Werden zwei Kinder aufgenommen, erhöht sich die Vergütung auf eine volle Stelle.

Neben dem Gehalt werden Sachkosten für das Kind gezahlt.

An der Arbeit als Erziehungsstelle schätze ich die Verbindung von privatem und Arbeit (Professionalität). Ich kann so anders und mehr Zeit mit meiner Familie verbringen.

Jutta Ollmann
Erziehungsstelle seit 2008