Vertrag

Sie erhalten einen maßnahmegebunden Arbeitsvertrag mit einer unserer Trägereinrichtungen.
Mit dem Zeitpunkt des Einzuges sind Sie angestellt. Wenn dann ein Kind bei ihnen ausziehen sollte und sie weiter für die Bremer Erziehungsstellen tätig sein möchten, wird ihr Gehalt bis zu drei Monaten weitergezahlt. Dieser Zeitraum reicht in der Regel aus, um einmal durchzuatmen und sich auf ein anderes Kind / Jugendlichen einlassen zu können. Sie werden also nicht gleich arbeitslos.

Die Vergütung erfolgt im Rahmen des TV- L S und entspricht bei Aufnahme eines Kinder einer halben Stelle. Werden zwei Kinder aufgenommen, erhöht sich die Vergütung auf eine volle Stelle.

Neben dem Gehalt werden Sachkosten für das Kind gezahlt.

Ich arbeite für den Einrichtungsverbund Bremer Erziehungsstellen, weil …
ich hier gestärkt durch vier Träger in fachlich-lebendiger Atmosphäre mit Kollegen/innen und den Fachkräften der Erziehungsstellen ein außergewöhnliches Angebot gestalten kann.

Hier wachsen nicht nur die Kinder und Jugendlichen!

Heidrun Begemann
Fachberaterin seit 2007